Ein einheitliches Regelwerk statt nationaler Alleingänge beim Schutz personenbezogener Daten: Mit der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) will die Europäische Union das jetzt europaweit umsetzen. Ab dem 25. Mai 2018 müssen die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, diese Verordnung einhalten. Also auch Smart-Home-Anbieter. Hier sind die Nutzer besonders sensibel, was den Schutz ihrer Privatsphäre angeht: Mehr als die Hälfte sorgt sich einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Splendid Research zufolge um ihre Privatsphäre.
Um was geht es in der EU-DSGVO?
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, strengere Verbraucherrechte in puncto Datenschutz umzusetzen. Dazu gehört unter anderem das „Recht auf Vergessenwerden“, also das Löschen aller persönlichen Daten sowie Links darauf. Die Unternehmen sollen so wenige Daten wie möglich erheben und müssen zudem offenlegen, was genau sie mit ihnen machen. Zudem sind sie verpflichtet, dafür eine schriftliche Zustimmung einzuholen – und zwar in leicht verständlicher Form. Unternehmen müssen auch nachweisen, dass sie die Daten sicher speichern. Nutzen sie hier beispielsweise einen Cloud-Anbieter, muss der ebenfalls nach Vorgaben der EU-DSGVO arbeiten. Nicht zuletzt eine Frage des Selbstschutzes der beauftragenden Unternehmen: Als Besitzer der Kundendaten und Auftraggeber der Datenverarbeitung haften sie - nicht der Cloud-Anbieter - gegenüber dem Verbraucher.
Was hat die EU-DSGVO mit Smart Home zu tun?
Smart-Home-Anbieter verarbeiten Kundendaten, wie Adresse, hinterlegte Situationen oder Sensordaten. Diese speichern sie teils auf der lokalen Steuerungszentrale, teils in Rechenzentren. Dafür müssen die Anbieter nun vom Nutzer die schriftliche Erlaubnis einholen, bevor die EU-DSGVO in Kraft tritt. Zugleich müssen sie sicherstellen, zum Stichtag EU-DSGVO-konform zu arbeiten – und gegebenenfalls neue Verträge mit ihren oder anderen Cloud-Anbietern schließen.
Sind ab Mai 2018 alle Smart-Home-Anbieter EU-DSGVO-konform?
Theoretisch setzen ab dem Stichtag alle Smart-Home-Anbieter – in ganz Europa – die Verordnung um. Falls nicht, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Das scheint Ende 2017 vielen allerdings noch nicht bewusst gewesen zu sein: Laut Marktforschungsunternehmen IDC haben 44 Prozent der befragten Unternehmen noch keine konkreten technologischen oder organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen zu erfüllen. Und der Digitalverband Bitkom ermittelte in einer Umfrage im September 2017 gerade einmal 13 Prozent an Firmen, die sich überhaupt mit der EU-DSGVO auseinandergesetzt haben.
Was bedeutet die EU-DSGVO für Smart-Home-Nutzer?
Die EU-DSGVO vereinheitlicht die Transparenz in Sachen Datenschutz bei Smart-Home-Lösungen. So müssen die Lösungsanbieter die Nutzer beispielsweise unverzüglich informieren, wenn Unbefugte auf ihre Daten zugreifen konnten. Einige Anbieter haben eine langjährige Erfahrung im sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten und bieten Lösung, Geräte und Schutz der Daten aus einer Hand. Die Deutsche Telekom etwa speichert und verarbeitet alle persönlichen Daten der Magenta SmartHome-Nutzer in der Open Telekom Cloud. Diese Cloudplattform hat das TCDP 1.0 (Trusted Cloud Data Protection Profile) erhalten, ein vom Wirtschafts- und Innenministerium legitimiertes und von öffentlichen Stellen akzeptiertes Zertifikat für Datenschutz. Magenta SmartHome erfüllt damit bereits heute die künftigen Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Viele andere Anbieter werden die Vorgaben am Stichtag erfüllen, um bei Kontrollen gewappnet zu sein. Für die Nutzer von Smart-Home-Systemen bedeutet das: Kriterium für die Anbieterwahl wird künftig mehr denn je sein, welchem Anbieter sie bezüglich Datenschutz am meisten vertrauen.
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