Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“
Dass die Zahlen der Einbrüche in Deutschland konstant steigen ist keine Neuigkeit. Auch die Bundesregierung ist sich dieser Entwicklung durchaus bewusst, darum wurde 2015 bereits ein Förderprogramm zur energieeffizienten Sanierung und zum altersgerechten Umbau ins Leben gerufen. In Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ Förderungen für einbruchshemmende Maßnahmen im Eigenheim zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, einbruchhemmenden Gittern und Rollläden sowie von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren. Auch die Installation von Bewegungsmeldern und intelligenten Türschlössern wird bezuschusst, Verbraucher können die verschiedenen Förderprodukte der KfW sogar miteinander kombinieren.
Anschaffungskosten schrecken häufig ab
Das Programm stieß insbesondere im vergangenen Jahr auf positive Resonanz - viele scheuen die Investition in Einbruchschutz offensichtlich unter anderem aufgrund der Kosten. Der Fördertopf, der aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Verfügung stand, war bereits im Herbst vollkommen ausgeschöpft. Aus diesem Grund wurden die Fördermittel für dieses Jahr aufgestockt: 75 Millionen Euro stehen zur Förderung von Sicherheit und Barrierefreiheit im Eigenheim zur Verfügung - 50 Prozent mehr gegenüber der Summe im Vorjahr.
Zuschüsse zwischen 200 und 1500 Euro
Die Mittel, die speziell für die Förderung im Bereich Einbruchsschutz eingesetzt werden, belaufen sich auf insgesamt 50 Millionen Euro. Für private Eigentümer und Mieter bedeutet eine Investition in den Einbruchsschutz konkret: Je nach Höhe der Investitionskosten werden Zuschüsse von mindestens 200 Euro und maximal 1.500 Euro genehmigt. In Kombination mit dem Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ können zusätzlich Maßnahmen für mehr Barriererefreiheit im Rahmen eines Kombiantrages bezuschusst werden. Die Förderungssumme beläuft sich dabei auf mindestens 200 Euro und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (je nach Höhe der Investitionskosten). Der Mindestinvestitionsbeitrag für die Maßnahmen – ob zur Einbruchschutzsicherung oder zum altersgerechten Umbau – liegt bei 2.000 Euro. Wichtig ist: Der Antrag zur Nachrüstung muss noch vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Die Internetpräsenz der KfW-Bankengruppe informiert ausführlich über das Programm. Eine genaue Beschreibung der förderfähigen Mittel ist dort ebenfalls zu finden.
Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werden wir mit einer Provision beteiligt. Für Sie entstehen dabei keine Mehrkosten.
Wir haben Kooperationen mit verschiedenen Partnern. Unter anderem verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen.