Solaranlage mit Balkonkraftwerk ergänzen - das Wichtigste in Kürze
Eine Kombination aus PV-Anlage und Balkonkraftwerk will gut überlegt sein, da es einige wichtige Unterschiede bei der Betriebsform gibt, wie folgende Zusammenfassung zeigt:
- Balkonkraftwerk zusätzlich betreiben. Das Balkonkraftwerk wird direkt in die Steckdose des Hausnetzes angeschlossen. In diesem Fall bleibt für die PV-Anlage alles beim Alten, und der Strom des zusätzlichen Balkonkraftwerks geht direkt an elektrische Verbraucher im Haus.
- Bestehende PV-Anlage erweitern: Die PV-Anlage und das Balkonkraftwerk werden zusammen geschaltet. Wer diesen Weg wählt, kassiert seine vereinbarte Einspeisevergütung für die PV-Anlage auch für das Balkonkraftwerk. Allerdings ist die Kopplung technisch häufig schwierig zu realisieren und kann nur durch einen Fachmann durchgeführt werden. Diese Variante lohnt sich deshalb nicht wirklich.
PV-Anlage und Balkonkraftwerk getrennt betreiben – so geht's
Soll das Balkonkraftwerk unabhängig von der PV-Anlage auf dem Dach genutzt werden, lässt es sich auch von Nutzern ohne technische Vorkenntnisse installieren. Daher empfehlen wir diese Variante als besonders günstige und einfache Lösung.
Schließlich besteht das Balkonkraftwerk in der Regel nur aus ein oder zwei Solarmodulen und einem 800 Watt Wechselrichter, da seine maximale Einspeiseleistung in Deutschland aktuell nicht höher sein darf.
Wichtig: Alle PV-Anlagen müssen beim zuständigen Netzbetreiber registriert werden. Das gilt sowohl für Balkonkraftwerke (Plug-in-Anlagen) wie für große Dachanlagen. Ebenso vorgeschrieben ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Einmal installiert gibt ein Balkonkraftwerk seinen Solarstrom meist einfach über eine klassische Steckdose in das Haushaltsstromnetz ab, wo er direkt für die vorhandenen Elektrogeräte zur Verfügung steht. Dieser Betriebsstrom muss also nicht mehr vom Stromversorgernetz bezogen und bezahlt werden. Logische Folge für den Haushalt: Die Stromkosten sinken.
Schwierig wird es allerdings in dem Moment, wo die Mini-Solaranlage Stromüberschüsse produziert und automatisch ins öffentliche Netz abgibt. Denn diese werden vom Zähler der großen PV-Anlage zugerechnet und entsprechend vergütet.
Wer also schon eine große PV-Anlage besitzt und einfach ein Balkonkraftwerk zusätzlich anschließt, ohne dies von seinem Elektriker für die EEG Umlage anmelden zu lassen, hat ein theoretisches Risiko von Subventionsbetrug.
Da jedoch oftmals die Nennleistungen von PV-Anlagen für die EEG-Umlage angemeldet sind, ist dies tatsächlich eher ein theoretisches Risiko. Denn PV-Anlagen erreichen ihre angegebenen Nennleistungen im Realbetrieb nicht. Das heißt, dass die eventuell auftretende höhere Gesamt-Einspeisung nicht eindeutig dem Balkonkraftwerk nachgewiesen werden kann.
Dennoch empfehlen wir im Zweifel einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Tipp: Die sichere Lösung ist, einen Zwischenzähler zu installieren. Damit kann zwischen der Einspeisung der Photovoltaikanlage und dem Balkonkraftwerk unterschieden werden. Alternativ kann auch eine extra Balkonkraftwerk EEG-Anmeldung durch den Elektriker durchgeführt werden, der schon die große PV-Anlage installiert hat.
Photovoltaikanlage mit Balkonkraftwerk ergänzen – worauf muss ich achten?
Wer vorhat sein Balkonkraftwerk mit der eigenen PV-Anlage zu verbinden, muss einige Faktoren beachten.
Denn jede bereits installierte PV-Anlage wurde bei der Planung für einen möglichst effizienten Betrieb ausgelegt. Soll sie mit einem zusätzlichen Balkonkraftwerk parallelgeschaltet werden, müssen zunächst die Komponenten kompatibel sein. Das heißt vor allem, elektrische Spannung und Leistung beider Anlagen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Insofern muss das Zusammenschalten von Balkonkraftwerk und bestehender Solaranlage auch immer von einem Fachmann durchgeführt werden! Dies verursacht Zusatzkosten und macht die Kombination aus beiden Lösungen meist unrentabel.
Zusätzlich müssen bei der Kombination einer PV-Anlage mit einem Balkonkraftwerk weitere Aspekte geprüft werden, die wir im Folgenden beschreiben.
Ist mein Stromnetz ausreichend abgesichert?
Soll ein Balkonkraftwerk den Stromertrag einer PV-Anlage ergänzen, muss die Absicherung des Stromkreises dafür ausgelegt sein. Denn dieser Stromkreis ist in der Regel nur für die Nennleistung der Solaranlage abgesichert.
Speist die Mini PV-Anlage nun zusätzlich Strom ein, erhöht sich die Wattzahl im Stromkreislauf. Beim Balkonkraftwerk sind das maximal 800 Watt mehr. Auch diese Aufgabe sollte am besten ein Fachmann übernehmen.
Reicht ein Wechselrichter für beide?
Der Wechselrichter einer PV-Anlage wandelt den 12V-Gleichstrom aus den Solarmodulen in 230V-Wechselstrom für das Hausnetz um. Er ist meist genau auf die Anlagengröße abgestimmt. Bei der technischen Erweiterung der PV-Anlage mit einem Balkonkraftwerk ist deshalb zu klären, ob der installierte Wechselrichter die so erhöhte Leistung verträgt.
Der dafür relevante Wert ist der Eingangsspannungsbereich des Wechselrichters. Reicht er nicht aus, muss ein größerer Wechselrichter für die Kombi aus PV-Anlage und Balkonkraftwerk verbaut werden.
Gilt meine EEG-Vergütung für beide?
Die Rentabilität einer um ein Balkonkraftwerk ergänzten PV-Anlage hängt wesentlich vom geltenden EEG-Vergütungssatz ab. Die Kombi gilt zudem nur dann als erweiterte PV-Anlage, wenn sich beide auf demselben Grundstück und auch auf dem gleichen Gebäude befinden.
Außerdem muss das zusätzliche Balkonkraftwerk innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme im Markstammdatenregister zur PV-Anlage ergänzt werden. Nur dann gilt der ursprünglich vereinbarte Vergütungssatz auch für das Balkonkraftwerk.
Achtung! Wird das Balkonkraftwerk nach mehr als 12 Monaten hinzugefügt, macht es die gesamte PV-Anlage zur Neuanlage. Da die Vergütungssätze in Deutschland kontinuierlich sinken, hat das schnell negative finanzielle Folgen. Alle Details dazu sind im aktuellen § 9 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG nachlesbar.
Balkonkraftwerk oder PV-Anlage: Was ist besser?
Eine PV-Anlage kann im Vergleich zu einem Balkonkraftwerk deutlich mehr Strom erzeugen. Das liegt zum einen grundlegend an der nutzbaren Fläche, die der PV-Anlage zu Verfügung steht und zum anderen an der daraus resultierenden Menge Solarpanelen. Wer also genügend Fläche zur Verfügung hat und die rechtliche Nutzung der Fläche genehmigt bekommt, kann eine PV-Anlage in Erwägung ziehen.
Aber auch Balkonkraftwerke bringen Vorteile gegenüber klassischen PV-Anlagen mit sich. Für Einwohner, die ihr Dach aus Denkmalschutz Gründen oder anderen Sicherheitsmaßnahmen nicht für die Photovoltaik-Installation nutzen dürfen ist ein Balkonkraftwerk eine optimale Alternative. Außerdem bedarf es für die Montage und Anmeldung eines Balkonkraftwerks üblicherweise keiner Unterstützung durch einen Fachmann.
PV-Anlage plus Balkonkraftwerk: Lohnt sich das?
Betreibt der Haushalt bereits eine PV-Anlage ist der Anschluss eines zusätzlichen Balkonkraftwerks, an der Steckdose eine gute Investition. Aufgrund ihrer geringen Preise amortisieren sich Balkonkraftwerke innerhalb weniger Jahre.
Lediglich die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage durch ein Balkonkraftwerk ist nicht empfehlenswert: Dadurch, dass ein Elektriker die technische Machbarkeit feststellen und den Anschluss durchführen muss, ist die Rentabilität nicht gegeben.
Tipp: Personen die Interesse an einer Steckersolaranlage haben, können sich verschiedene Modelle und unsere Balkonkraftwerk Testsieger in unserem Artikel zum Thema ansehen.
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