Schutz für IT-Risiken Sorgenfrei mit der IT- Haftpflicht

Mit einer IT-Haftpflichtversicherung können sich Dienstleister, Freiberufler und Unternehmen vor hohen Schadensersatzansprüchen absichern, die schnell in die Insolvenz führen können. Das kann schon durch kleine Unaufmerksamkeiten passieren.

it-haftpflichtversicherung

Was ist die IT-Haftpflichtversicherung?

Dies ist eine spezielle Versicherung, die als Unternehmen oder Freiberufler Schadensersatzansprüche aus der IT- und EDV-Branche deckt. Diese Ansprüche, zum Beispiel von ihrem Auftraggeber, können beispielsweise durch eine falsche Beratung, inkorrekte Programmierung, Installation oder Implementierung verursacht werden. Zusätzlich wird die Abwehr von unberechtigten Schadensansprüchen vom Versicherer übernommen.

Wer braucht eine IT-Haftpflichtversicherung?

Für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die haupt- oder nebenberuflich in der IT-Branche tätig sind, ist eine IT-Haftpflichtversicherung unverzichtbar, wenn die Rechtsform einer Kapital- oder Personengesellschaft entspricht, beispielsweise UG, AG, GmbH oder GbR. Entsteht durch Unachtsamkeit von ihnen oder ihrem Mitarbeiter versehentlich ein Schaden gegenüber Dritten, ist die Haftungshöhe in aller Regel unbegrenzt, selbst bei leichter Fahrlässigkeit. Je nach Rechtsform des Unternehmens muss dann auch mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet werden.

Welche Schäden sind in der IT-Haftpflichtversicherung versichert?

Die IT-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Forderungen und bei passivem Rechtsschutz (unberechtigte Schadensansprüche abwehren). Bei Verstößen gegen die DSGVO beziehungsweise Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verletzungen gewerblicher Schutz- und Urheberrechte greift der Versicherungsschutz ebenfalls. Rechtskosten bei Unterlassung oder einstweiliger Verfügung sind ebenso abgedeckt wie Vergabe von Leistungen an Freiberufler, rückwirkender Versicherungsschutz bei Vorumsätzen und einer Auslandsdeckung, in der die USA und Kanada mit Einschränkung ebenfalls enthalten ist. In den Schutz fallen weiterhin IT-spezifische Leistungen und Produkte (zum Beispiel falsche Programmierung), Softwaredienstleistungen (beispielsweise Beratung, Implementierung, Anpassung), Ansprüche aus Verzug beziehungsweise Nichteinhaltung von Terminen und Fristen, Datenlöschung und Folgeschäden, Verletzung gewerblicher Urheber- und Schutzrechte und Schadensersatz wegen Viren und / oder anderen Schadprogrammen. Im Versicherungsschutz sind auch Eigenschäden (beispielsweise Rücktritt des Auftraggebers) und eine Produkthaftpflicht für selbst hergestellte Erzeugnisse enthalten.

Welche Schäden sind in der IT-Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist Vorsatz, also bewusste Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen oder das Gesetz, Erfolgszusagen (vermeintliche Garantieversprechen), Rückrufkosten für Software- und Hardwareerzeugnisse, Entschädigungen, die Strafcharakter besitzen (einschließlich Regressansprüche) und Ansprüche auf Vertragserfüllung, Nachbesserung oder Minderung.

Wer ist bei der IT-Haftpflichtversicherung mitversichert?

Da Fehler sowohl Mitarbeitern als auch dem Chef persönlich passieren können, gibt es verschiedene Vertragsgestaltungen, die jeweils andere Personenkreise miteinschließen. Üblicherweise sind der Versicherungsnehmer selbst beziehungsweise die Geschäftsführer bei Gesellschaften versichert. Zusätzlich sind Schäden abgesichert, die von Angestellten, Praktikanten, Volontären und Werkstudenten verursacht werden. Selbst Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen und freie Mitarbeiter, die im Betrieb eingegliedert sind, sind versichert. Sollten Tochtergesellschaften im Inland oder innerhalb der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen bestehen, können diese im gleichen Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.

Wo ist der Versicherungsschutz gültig?

Es gilt grundsätzlich ein weltweiter Versicherungsschutz, obwohl es bei den IT-Anbietern wesentliche Unterschiede gibt. Hier sollten die Tarife der einzelnen Versicherer geprüft und nach den persönlichen Bedürfnissen ausgewählt werden. Dazu zählt beispielsweise, in welchen Ländern die Deckung der IT-Tätigkeit gilt. Je nach Jahresumsatz und mit höheren Selbstbeteiligungen kann der Versicherungsschutz in speziellen IT-Tarifen variieren. Weiterhin sollte ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob ein weltweiter Versicherungsschutz besteht, wenn man Geschäftsreisen unternimmt oder an Kongressen, Ausstellungen, Märkten und Messen teilnimmt. Werden Erzeugnisse ins Ausland geliefert, sollte dies ebenfalls als Versicherungsschutz enthalten sein.

Vorteile einer IT-Haftpflichtversicherung

Viele IT-Haftpflichtversicherungen können online abgeschlossen werden und auch Schadensmeldungen werden online übermittelt. Die Deckungsvarianten sind besonders auf die IT-Profis und deren Gefahren abgestimmt. Die Versicherungsbeiträge sind im Verhältnis zu den hohen Versicherungssummen günstig. Einige Versicherungen bieten eine sogenannte Online-Validierung an, die den Auftraggebern des Versicherten mitteilt, dass er haftpflichtversichert ist. Dies schafft Vertrauen.

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homeandsmart Redaktion David Wulf

David ist Smart Home Experte, Redaktionsleiter und Geschäftsführer bei homeandsmart GmbH. Als Speaker auf verschiedenen Events schlägt er außerdem die Brücke zwischen Innovation und Publikum, indem er die neuesten Trends und Entwicklungen im Bereich Smart Home präsentiert und diskutiert. 

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