Energieeffizienzklassen Energieeffizienzklassen im Smart Home

Die Energieeffizienzklassen kennzeichnen den Energieverbrauch von unterschiedlichen Gebrauchsgütern und erleichtern damit auch die Kaufentscheidung für den Verbraucher. Ein Beispiel ist die auf EU-Ebene bestehende Kennzeichnungspflicht für Elektrogeräte mit einem Energielabel.

Energieeffizienzklassen für Leuchtmittel @ wikipedia.org

Die Entwicklung der Energieeffizienzklassen

Die Einteilung in Energieeffizienzklassen hat das Ziel, den Absatz von energiesparenden Elektrogeräten, die mit einem europäischen Energielabel gekennzeichnet sind, EU weit zu fördern. Das EU-Energielabel, das Auskunft gibt über die Energieeffizienzklassen, hilft den Verbrauchern Energie und deshalb auch Kosten für den Energieverbrauch zu sparen.

In früheren Jahren wurden in Abwandlung des englischen und amerikanischen Schulnotensystems die Wertungsklassen von Klasse A als bester Klasse im Sinne eines niedrigen Energiebedarfs bis Klasse G als schlechtester Klasse im Sinne eines hohen Energiebedarfs verwendet. Es war der schnelle technische Fortschritt, durch den immer mehr Geräte mit einem positiv bewerteten Label ausgestattet wurden und der eine Verfeinerung der Energieeffizienzklassen nach sich zog.

Bereits 2003 wurden Kühlschränke um die Klassen A+ und A++ ergänzt und 2011 noch einmal um die A+++ erweitert, gefolgt von Waschmaschinen, Geschirrspülern und Fernsehern, wobei für diese Geräte ebenfalls 2011 die genannten Energieeffizienzklassen eingeführt wurden. Rechtlich festgezurrt wurden diese neuen, ab 2011 geltenden konkreten EU-Kennzeichnungsverpflichtungen in produktspezifischen EU-Verordnungen.

Das System der Energieeffizienzklassen

Mit dem EU-Label werden Geräte im Haushalt in sieben Energieeffizienzklassen gegliedert, die von Klasse A bis Klasse G reichen. Geräte, die mit dem EU-Label der Klasse A gekennzeichnet sind, gehören zu einer Energieeffizienzklasse, mit der man am meisten sparen kann, während Geräte der Klasse G sehr viel Energie verbrauchen. Die jeweilige Effizienzklasse wird auf dem Etikett mit farbigen Pfeilen angezeigt. Das bedeutet, dass Verbraucher anhand der Farbe sofort erkennen, um welche Klasse es sich handelt, ohne Kenntnis von technischen Details zu haben. Die Farbpalette reicht von sattem Grün als besonders energiesparend über helles Grün, Gelb und Orange bis zu einem tiefen Rot, das kennzeichnend ist für Geräte mit einem sehr hohen Energieverbrauch.

Heute gelten die mittlerweile überarbeiteten EU-Energieverbrauchsetiketten für diese Haushaltsgeräte:

  • Waschmaschinen und Ablufttrockner,
  • Geschirrspüler,
  • Kühl- und Gefriergeräte sowie für
  • Klimageräte,
  • Weinlagerschränke und
  • Fernseher,

die allesamt der EU weit geltenden Kennzeichnungspflicht unterliegen. Gleichzeitig schreibt die EU Mindeststandards vor, die insbesondere für Neugeräte verschärfte Bestimmungen vorsehen.

So müssen beispielsweise alle neu in den Handel kommenden Wäschetrockner seit November 2013 die Erfordernisse der Energieeffizienzklasse C erfüllen und ab November 2015 sogar die der Klasse B.

Für Verbraucher ist es hier wichtig, die tatsächlichen Werte zu kennen, um eigenverantwortlich ein Energiespargerät zu kaufen und zu sparen. Tatsächlich verbraucht ein Wäschetrockner der Energieeffizienzklasse A+++ rund 70 Prozent weniger Strom als ein Wäschetrockner, der mit der Klasse B gekennzeichnet ist.

Die neue Energieeffizienzklasse A+++ ist aktuell die höchste in der Energieeffizienzskala, die bei G als schlechteste Klasse beginnt und in Klasse A+++ als sparsamster und deshalb bester Klasse gipfelt.

Die Berechnung der Energieeffizienz

Um die Energieeffizienzklasse zu ermitteln, werden für die verschiedenen Gerätearten Größenklassen festgelegt. Beispielsweise wird die Energieeffizienzklasse von Fernsehern nach der Bildschirmdiagonale bemessen, während für Kühlschränke der Rauminhalt maßgeblich ist.

Die in den Verordnungen zugrunde liegende Energieeffizienz und die Einteilung in Energieeffizienzklassen basiert auf den Messungen eines regelmäßig fiktiven Referenzgerätes, an denen die im Handel angebotenen Geräte gemessen werden. Jedes Gerät verbraucht im Vergleich zum Referenzgerät einen Bruchteil der Energie, die den Energieeffizienzindex angibt. Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das jeweilige Gerät.

Um ein Elektrogerät einer Energieeffizienzklasse zuweisen zu können, wird sein der sogenannte Energieeffizienzindex ermittelt. Fällt dieser Index klein aus, desto besser ist die Energieeffizienzklasse und umgekehrt. Die Berechnung des Index und die Grenzwerte, die maßgeblich sind für eine bestimmte Energieeffizienzklasse, unterscheiden sich je nach der Kategorie der Geräte. Handelt es sich beispielsweise um ein Fernsehgerät, berechnet sich der Energieeffizienzindex aus dem Verhältnis der Leistungsaufnahme des Gerätes und der Leistungsaufnahme eines vergleichbaren Fernsehgerätes, wobei dieses Vergleichsgerät ein fiktives Gerät ist, das rechnerisch nach bestimmten Vorgaben ermittelt wird.

Für die Berechnung des Energieeffizienzwertes sind auch die sichtbare Bildschirmfläche des Fernsehgerätes und weitere, für den Stromverbrauch wesentliche Funktionalitäten wie beispielsweise eine Festplatte, ein DVD-Player oder eine Festplatte, maßgeblich. Anders verhält es sich beispielsweise bei Waschmaschinen, Trocknern und Geschirrspülern. Für die Ermittlung der Energieeffizienz dieser Geräte kommt es auf den Stromverbrauch in definierten Standardprogrammen an sowie auf etwaige Leerlaufzeiten vor oder nach dem jeweiligen Programm. Ebenso wie bei Fernsehgeräten wird auch für diese Geräte der ermittelte Energieverbrauch in Relation gesetzt zu dem rechnerisch ermittelten Wert des Referenzgerätes und so den jeweiligen Energieeffizienzklassen zugeordnet.

Die rechtlichen Grundlagen des EU-Labels in Deutschland

Das EU-Label zur Bezeichnung einer Energieeffizienzklasse geht aus einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) hervor. Das EU-Label hat das Ziel, den Verkauf von energiesparenden Haushaltsgeräten zu fördern, um insgesamt den Energieverbrauch zu reduzieren. In Deutschland wurden die in der EU-Richtlinie formulierten Vorgaben durch verschiedene Gesetze umgesetzt, nämlich durch das

- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die

- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)

Den Bestimmungen dieser Gesetze entsprechend muss jedes in einem Verkaufsraum ausgestellte Gerät mit dem entsprechenden EU-Label gekennzeichnet sein. Sofern sich Händler nicht an diese gesetzlichen Vorschriften und die Etikettierung der Geräte halten, droht ihnen ein saftiges Bußgeld. Was für Verkaufsräume gilt, entfaltet ebenso seine Wirkung für Geräte, die im Versandhandel oder im Internet zum Verkauf angeboten werden. Auch diese Geräte müssen sämtliche Informationen über die Daten des EU-Labels enthalten.

Für welche Gerätetypen eine Kennzeichnung Pflicht ist

In Deutschland gibt es verschiedene Gerätetypen, für die eine entsprechende Kennzeichnung, gemeint sind die Energieeffizienzklassen, vorgeschrieben ist. Rechtliche Grundlage ist die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV), die eine Kennzeichnung für diese Geräte rechtlich festgeschrieben hat, nämlich für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Raumklimageräte, Elektrobacköfen, Fernseher, Lampen und Autos.

Die Energieeffizienzklasse jedes Gerätes muss im Verkaufs- oder Ausstellungsraum deutlich sichtbar auf der Vorder- oder Oberseite angebracht sein. Regelmäßig werden weitere Werte angegeben, beispielsweise der Wasserverbrauch. Auch wenn diese weiteren Angaben keine Auswirkung auf die Energieeffizienzklasse haben und deshalb nicht zwingend aufgeführt werden müssen, sind sie aufgrund geringerer Kosten bezüglich der Nutzung des Gerätes ebenfalls verkaufsfördernd.

Die Zuordnung zu einer einzelnen Klasse

Die Zuordnung eines Gerätes zu einer Energieeffizienzklasse erfolgt in Relation zu einem fiktiven Referenzgerät. Hier einige Beispiele für die Werte von Haushaltskühlgeräten, Fernsehern sowie im Haushalt verwendeten Waschmaschinen und Geschirrspüler der jeweiligen Klasse:

  • Bei Haushaltskühlgeräten, also Gefrier- und Kühlschränken gestalten sich die Werte der einzelnen Energieeffizienzklassen wie folgt: A+++ <22, A++ <33, A+ <44, A <55, B <75, C <95, D < 110, E <125, F
  • Bei Fernsehern sehen die einzelnen Werte einer Energieeffizienzklasse so aus: A+++ <10, A++ <16, A+ <23, A <30, B <42, C <60, D <80, E <90, F
  • Bei Waschmaschinen reicht die Skala der Energieeffizienzklasse von A+++ bis D mit diesen Werten: A+++ <46, A++ <52, A+ <59, A <68, B < 77, C
  • Ebenso wie bei Waschmaschinen stehen bei Geschirrspülern die Energieeffizienzklassen A+++ bis D zur Verfügung, auf die jeweils folgende Werte entfallen: A+++ <50, A++ <56, A+ <63, A <71, B <80, C

Der Blick der meisten Verbraucher richtet sich bei der Anschaffung eines neuen Gerätes zuallererst auf den Preis und nicht auf die Energieeffizienzklassen. Das ist für den aktuellen Moment sicher ein nachvollziehbares Verhalten. Auf lange Sicht zahlt sich jedoch die Berücksichtigung der Energieeffizienzklassen und die Entscheidung für besonders sparsame Geräte aus, was gleichermaßen für den Stromverbrauch wie für den Wasserverbrauch und schließlich auch für den Verbrauch der zusätzlich benötigten Mittel wie beispielsweise Waschpulver oder Geschirrspültabs gilt. Wenn man bedenkt, dass durch Geräte mit einem sparsamen Verbrauch nicht nur der eigene Geldbeutel geschont wird, sondern vor allem auch die Umwelt, dann zahlt sich der Kauf eines energieeffizienten Gerätes aus.

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homeandsmart.de Redaktion

Als Vordenker und Smart Home Fan der ersten Stunde, schrieb Kai bereits 2014 über IoT-Trends und testete als einer der ersten deutschen Nutzer eine große Anzahl an vernetzten Geräten. Kai begleitet als langjähriger Experte auch die home&smart-Redaktion. Bis heute genießt er täglich die Vorzüge seines professionellen Smart Homes und begeistert sich für alle innovativen Dinge im Internet.

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