Die Energieeffizienzklassen für verschiedene Hausgeräte
Die Energieeffizienzklasse ist eine Bewertungsskala für das europäische Energielabel, das den Absatz von Energie sparenden Elektrogeräten in der EU fördern soll. Es gibt Auskunft über den Energiebedarf, also über den Stromverbrauch sowie über zusätzliche Gebrauchseigenschaften des Gerätes. Durch die Verfeinerung der Technik verbunden mit dem technischem Fortschritt erhalten immer mehr Geräte ein Label, das eine positive Energiebilanz ausweist.
Gab es früher Energieeffizienzklassen, die von A bis G reichten, von denen A die beste und G die schlechteste Klasse darstellte, werden heute die Energieeffizienzklassen an der Spitze verfeinert und es sind neue Klassen wie A+, A++ und A+++ hinzugekommen.
Die Hersteller der kennzeichnungspflichtigen Hausgeräte sind verpflichtet, das EU-Label deutlich sichtbar auf der Vorder- und Oberseite eines Gerätes anzubringen. Sofern es sinnvoll ist, sind auf dem Label weitere Werte angegeben.
1. Energielabel für Haushaltskühl- und Gefriergeräte
Seit dem 30. November 2011 besteht für Hersteller und den Handel eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltskühl- und Gefriergeräte, die einen Nutzinhalt haben, der zwischen 10 und 1.500 Litern liegt. Darauf werden die Energieeffizienzklassen A+++ bis D ausgewiesen, wobei ein Gerät der Energieeffizienzklasse A+++ nur etwa 40 Prozent der Energie verbraucht, das ein vergleichbares Gerät der Klasse A benötigt. Alle seit dem 1. Juli 2012 neu auf den Markt gebrachten Kühl- und Gefriergeräte müssen die Anforderungen der Klasse A+ erfüllen.
2. Die Energieeffizienz von Beleuchtung
Eine Kennzeichnungspflicht besteht von einigen Ausnahmen abgesehen für elektrische Lampen, zu denen Glühlampen, Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie LED und LED-Module gehören.
Das für diese Leuchtmittel vorgesehene Kennzeichnung umfasst die Klassen A++ bis E, die seit dem 1. September 2013 verpflichtend ist. So gehören beispielsweise effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht in Klasse C, während solche mit gerichtetem Licht der Klasse B zugeordnet werden. Aufgrund der geringen Energieeffizienz wurden Glühlampen vom europäischen Markt genommen, die bis dahin hinsichtlich des Verbrauchs von Energie allenfalls der Klasse D zugeordnet werden konnten.
3. Die Energieeffizienz von Haushaltsgeschirrspülern
Eine Kennzeichnungspflicht für im Haushalt verwendete Geschirrspüler besteht seit dem 30. November 2011 und umfasst die Klassen von A+++ bis D. Die Ersparnis beläuft sich bei einem Geschirrspüler der Klasse A+++ auf rund 30 Prozent Strom im Vergleich mit einem Geschirrspüler der Klasse A.
Seit Dezember 2013 ist die Energieeffizienzklasse A+ für alle neuen Geschirrspüler zwingend, wobei die meisten großen deutschen Hersteller größtenteils Geschirrspüler der Klasse A+++ auf dem Markt haben. Die Steigerung der Energieeffizienz bei einem Geschirrspüler führt regelmäßig zu einer Verlängerung des Waschprogramms, das bei einem Geschirrspüler der Klasse A+++ bis zu drei Stunden dauern kann.
4. Die Energieeffizienz von Waschmaschinen
Seit dem 20. Dezember 2011 besteht die Kennzeichnungspflicht für Waschmaschinen, deren Energieeffizienz in den Klassen A+++ bis D erfasst sind. Eine Waschmaschine der Energieeffizienzklasse A+++ verbraucht im Vergleich zum einem Gerät der Klasse A rund 30 Prozent weniger Energie. Seit dem 1. Dezember 2013 ist die Energieeffizienzklasse A+ zwingend vorgeschrieben, wobei alle großen deutschen Hersteller inzwischen Waschmaschinen der Klasse A+++ auf den Markt gebracht haben.
5. Das Energielabel für Haushaltswäschetrockner
Während die Kennzeichnung der Energieeffizienz für Haushaltswäschetrockner seit Mai 2012 zunächst auf freiwilliger Basis erfolgte, ist sie seit dem 29. Mai 2013 zwingend. Nicht erfasst sind kombinierte Geräte als Wasch-Trocken-Automat sowie Haushaltswäscheschleudern. Die Bandbreite der Energieeffizienzklassen reicht von A+++ bis D, wobei ein Gerät der Energieeffizienzklasse A+++ etwa 60 Prozent weniger Energie verbraucht als ein mit der Klasse A gekennzeichnetes Gerät.
6. Das Energielabel für Staubsauger
Die Kennzeichnung ist seit dem 1. September 2014 zwingend für netzbetriebene Staubsauger und Hybrid-Staubsauger. Von dieser Pflicht befreit sind indes Nass-Staubsauger, Saugroboter, Industrie-Staubsauger, Staubsauger für den Außenbereich sowie kombinierte Staubsauger für den Nass- und Trockenbereich.
Die Energieeffizienzklassen für Staubsauger reichen aktuell noch von A bis G, müssen jedoch ab dem 1. September 2017 auf die Energieeffizienzklassen A+++ bis D reduziert werden. Die Einteilung in die unterschiedlichen Klassen erfolgt bei einem Staubsauger anhand des Verbrauchs von Energie pro Jahr auf Basis der gemessenen Staubaufnahme und Staubemission bei maximalem Luftstrom.
7. Die Energieeffizienzklassen für Fernsehgeräte
Seit dem 30. November 2011 besteht für Hersteller und den Handel eine Kennzeichnungspflicht für Fernsehgeräte, wobei weitere Anforderungen in der Ökodesign-Verordnung für Fernsehgeräte festgeschrieben wurden. In einer ersten Stufe wurden die Energieeffizienzklassen A bis G eingeführt, wobei neue Fernsehgeräte seit August 2011 die Energieeffizienzklasse F als Mindeststandard haben müssen. Das Einsparpotenzial ist enorm, denn Fernsehgeräte der Energieeffizienzklasse A verbrauchen rund 70 Prozent weniger Strom als vergleichbare Modelle der Energieeffizienzklasse F.
Die Label werden in den kommenden Jahren um die Klassen A+ im Jahr 2014, A++ im Jahr 2017 und A+++ im Jahr 2020 erweitert, wobei dann die jeweils schlechteste Klasse aus der Skala gestrichen wird. Insbesondere bei großen Fernsehgeräten ist schon heute eine rasante Entwicklung energieeffizienter Geräte auf dem Markt zu beobachten. Bereits ein Drittel aller auf dem Markt befindlichen neuen Fernsehgeräte haben schon heute die Energieeffizienzklasse A oder A+, wobei bereits erste Geräte der Energieeffizienzklasse A++ auf dem Markt sind.
8. Das Energielabel für Raumklimageräte
Raumklimageräte heißen auch Luftkonditionierer und werden zum Heizen oder Kühlen der Luft in Innenräumen verwendet. Seit dem 1. Januar 2013 müssen neue Geräte zwingend mit dem EU-Label gekennzeichnet werden, wobei die Energieeffizienzklassen von A+++ bis D reichen.
Handelt es sich um ein mobiles Raumklimagerät, muss es ab 2013 im Kühlbetrieb mindestens die Energieeffizienzklasse B ausweisen und im Heizbetrieb jeweils abhängig von der Bauweise die Energieeffizienzklasse C beziehungsweise D. Abgeschwächte Anforderungen gibt es für Raumklimageräte, die ein besonders klimaschonendes Kühlmittel verwenden. Bei Raumklimageräten dominieren zumeist noch Geräte der Klasse A.
Weitere Energielabel: Der blaue Engel, das TCO-Siegel und das Gütezeichen Energy Star
Nicht alle Geräte und Produkte sind mit einem EU-Energielabel versehen, das Auskunft gibt über die Umweltverträglichkeit und die Energieeffizienz anhand von Energieeffizienzklassen. Doch es gibt weitere Energielabel, die die Energieeffizienz berücksichtigen und die Kaufentscheidung umweltbewusster Verbraucher fördern. Dies gilt beispielsweise für Computer und Bildschirme, für die es weitere Energielabel gibt wie beispielsweise den Blauen Engel, das TCO-Siegel und das EU Ecolabel, besser bekannt als "Euroblume".
1. Der blaue Engel
Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden, sind anders als vergleichbare Produkte und Dienstleistungen umweltfreundlicher. Der Blaue Engel stellt sicher, dass die mit ihm markierten Produkte und Dienstleistungen einen hohen Grad an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen.
2. Das TCO-Siegel
Das TCO-Siegel ist speziell auf Bildschirme, PC´s und sonstige IT-Geräte ausgerichtet und ermöglicht es dem Verbraucher, IT-Geräte mit sehr guten Qualitäts- und Umweltschutzstandards als solche gegenüber anderen Geräten zu erkennen. Das Label setzt auf fortlaufend verbesserte Standards, die die Ergonomie, Ökologie sowie soziale Standards betreffen. Insoweit fördert das TCO-Siegel Nachhaltigkeit in Bezug auf schadstofffreie Geräte mit einem geringen Verbrauch von Energie sowie eine ergonomische Bildqualität.
3. Das EU-Ecolabel oder auch "Euroblume"
Das EU-Ecolabel ist ein in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkanntes Umweltzeichen, das gleichermaßen für Norwegen, Liechtenstein und Island gilt. Es handelt sich um ein freiwilliges Label, das 1992 durch die Verordnung EWG 880/92 in der EU eingeführt wurde. Dieses EU-Label soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, umweltfreundlichere und gesündere Produkte als solche erkennen zu können. Bei den mit dem EU-Label ausgestatteten Produkten handelt es sich unter anderem um Farben und Lacke, Bodenbeläge, Matratzen, Möbel, Textilien und Schuhe.
Das langfristige Ziel der sogenannten Euroblume ist, europaweit umweltfreundliche Produkte zu kennzeichnen mit einem besonderen Augenmerk auf dessen gesamten Lebenszyklus, angefangen bei den Rohmaterialien über die Herstellung, den Gebrauch und schließlich die Entsorgung.
Fazit des EU Energielabels
Sinnvolles Label mit einer stetigen Erweiterung. Das EU-Energielabel ist bis jetzt nur für Kühl- und Gefriergeräte Pflicht.
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