Solarstrom direkt vermarkten Direktvermarktung: PV-Strom selbst verkaufen

Die Einspeisevergütung ist eine langjährige Lösung für PV-Anlagenbesitzer, bei denen überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist und nach festgelegten Sätzen vergütet wird. Mit der PV-Direktvermarktung gibt es nun aber eine Alternative, bei der überschüssiger Strom direkt an der Strombörse zu Marktpreisen verkauft wird.

Eigens erzeugter PV-Strom lässt sich verkaufen

PV Direktvermarktung - Das Wichtigste in Kürze

Bei der Direktvermarktung verkaufen Betreiber ihren PV-Strom direkt an der Strombörse.

  • Pflicht: PV-Anlagen mit über 100 kWp sind zur Direktvermarktung verpflichtet. Unter dieser Leistungsgrenze ist sie optional.
  • Funktionsweise: Betreiber können entweder einen Direktvermarkter finden oder von der Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren.
  • Voraussetzung: Anmeldung bei Netzbetreiber und Fernsteuermodul.

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Was ist Direktvermarktung?

Von Direktvermarktung spricht man, wenn Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse verkauft wird. Für die Photovoltaik bedeutet dies, dass der erzeugte PV-Strom auf dem Markt verkauft wird, anstatt ihn für die EEG-Einspeisevergütung in das öffentliche Netz einzuspeisen. Diese Art der Stromvermarktung gibt es in Deutschland seit 2012.

PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt Peak sind seit 2016 durch das EEG zur Teilnahme an der Direktvermarktung verpflichtet. Für kleinere Anlagen, die von Privatpersonen genutzt werden, war es in der Vergangenheit nicht rentabel, ihren Strom an der Börse zu vermarkten. Das lag zum einen daran, dass der Solarstrom zum größten Teil selbst verbraucht wurde und zum anderen daran, dass es keine Angebote für die Direktvermarktung gab, da sie hohe technische Anforderungen stellten.

Die Anzahl an privaten Solaranlagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Zudem ist die Einspeisevergütung stetig gesunken. Die Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, die Netzstabilität an sonnigen Tagen mit hoher PV-Produktion aufrechtzuerhalten. Die künftige Integration von PV-Strom und Speicherung ist für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt von entscheidender Bedeutung.

Lohnt sich PV-Direktvermarktung?

Die PV-Direktvermarktung lohnt sich nur für größere PV-Anlagen mit niedriger Einspeisevergütung. Ob sich eine Direktvermarktung lohnt, hängt von der Größe und dem Zeitpunkt der Installation der Photovoltaikanlage ab. Kleine Anlagen und Balkonkraftwerke, die nur einen Teil des Haushaltsstromverbrauchs abdecken, profitieren nicht von diesem Vermarktungsmodell. Ebenso können ältere PV-Anlagen mit höheren Einspeisevergütungen Schwierigkeiten haben, durch die Direktvermarktung zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Für welche Betreiber einer PV-Anlage ist die direkte Vermarktung gesetzlich vorgeschrieben?

Nach dem EEG müssen Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp  und Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 ihren Strom direkt vermarkten. Betreiber von Neuanlagen über 100 kWp erhalten keine Einspeisevergütung mehr.

EEG-Regelungen zur PV-Direktvermarktung

Für die Direktvermarktung ist eine Vertriebsform mit Marktprämie nach § 20 oder einer sonstigen Direktvermarktung nach § 21 a möglich. In diesem Fall müssen Anlagenbetreiber bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass das Vermarktungsunternehmen technisch in der Lage ist, die tatsächliche Einspeisung zu überwachen und die Einspeiseleistung aus der Ferne anzupassen.

Welche unterschiedlichen Erlöse gibt es in der Direktvermarktung?

Bei neuen PV-Anlagen wird die Direktvermarktung staatlich für 20 Jahre gefördert. Danach ist die Direktvermarktung weiterhin möglich, nur wird diese nicht mehr subventioniert. Hier wird der Marktwert vom Direktvermarkter ausbezahlt.

Die Vergütung für PV-Strom, der nach dem EEG gefördert wird, ist wie folgt aufgebaut:

  • Der Direktvermarkter zahlt Ihnen den Marktwert nach Börsenstrompreis,
  • Der Netzbetreiber zahlt Ihnen eine Marktprämie,
  • Beim freiwilligen Übergang von der Einspeisevergütung zur optionalen Direktvermarktung erhalten die Anlagenbetreiber eine Managementprämie für bestehende Anlagen.

Was bedeuten Marktprämie und Managementprämie?

Bei der Direktvermarktung von erneuerbaren Energien verzichtet der Anlagenbetreiber auf die staatlich vorgeschriebene Einspeisevergütung. Dadurch entsteht ein höheres finanzielles Risiko durch Schwankungen des Marktpreises für Strom. Um dieses Risiko abzumildern, erhält der PV-Anlagenbetreiber vom Verteilnetzbetreiber eine Marktprämie und eine Managementprämie als Ausgleich.

  • Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert für Strom und dem anlagenspezifischen Förderbetrag aus. Sie wird auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreises ermittelt. Die Marktprämie schwankt gleitend: Sie sinkt, wenn der Marktpreis steigt, und steigt, wenn der Marktpreis fällt.
  • Netzbetreiber müssen wissen, wie viel erneuerbare Energie zu welchem Zeitpunkt ins Netz eingespeist wird. Die Betreiber von PV-Anlagen müssen Prognosen über die Höhe und Dauer der Einspeisung erstellen. Das erfordert die Auswertung von Wetterdaten und ist mit viel Arbeit verbunden. Als Ausgleich dafür erhalten die Betreiber eine Managementprämie, die inzwischen Teil der Marktprämie ist.

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Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Privat genutzte Photovoltaikanlagen sind in der Regel auf maximalen Eigenverbrauch ausgelegt. Die Hauseigentümer verkaufen in der Regel nur den überschüssigen Strom, den ihre PV-Anlagen erzeugen. Ein direkter Verkauf an den Energiemarkt ist für Hausbesitzer aufgrund der geringen Strommengen und der erforderlichen Börsenzulassung nicht kosteneffizient. Daher müssen private Solaranlagenbesitzer einen Direktvermarkter oder Marketingdienstleister mit dem Verkauf beauftragen.

 

So funktioniert die Beauftragung eines Direktvermarkters:

  1. Damit eine Direktvermarktung möglich ist, muss die PV-Anlage bereits in Betrieb sein und beim zuständigen Netzbetreiber für die Einspeisevergütung angemeldet sein. Der zuständige Netzbetreiber ist zusammen mit dem Direktvermarkter an der Direktvermarktung der PV-Anlage beteiligt.
  2. Für die Direktvermarktung ist die Installation eines intelligenten Messsystems erforderlich. Das System umfasst einen digitalen Stromzähler und eine Kommunikationsschnittstelle zur Übertragung der PV-Erzeugungsdaten an den Direktvermarkter und den Netzbetreiber. Das Smart-Metering-System wird vom Messstellenbetreiber, in der Regel Ihrem Netzbetreiber, bereitgestellt und installiert. 
  3. Als nächstes schließt man einen Vertrag mit einem Direktvermarkter ab, wodurch man  von der EEG-Einspeisevergütung zur Direktvermarktung wechselt. Der Direktvermarkter wickelt den Übergang von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung ab.
  4. Die Überschüsse der PV-Anlage werden an der Strombörse vom Direktvermarkter verkauft. In der ersten 20 Jahren wird der Marktwert plus die Marktprämie ausbezahlt. Danach wird nur noch der Marktwert ausbezahlt. 

Voraussetzungen für die Direktvermarktung von PV-Strom

Für die Direktvermarktung benötigt man eine registrierte PV-Anlage, ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox zur Fernsteuerung der Anlage. Der Fernzugriff ist für den Verteilernetzbetreiber erforderlich, um die Marktprämie zu zahlen. Ein intelligentes Messsystem ist für die viertelstündliche Messung und Bilanzierung erforderlich.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Direktvermarktung?

Schwankende Energiepreise stellen ein Risiko für PV-Betreiber dar. Trotz der Absicherung durch die Marktprämie des Netzbetreibers ist ungewiss, wie sich die Strompreise künftig entwickeln werden. Aktuell sind die Direktvermarktungserlöse jedoch auch bei Schwankungen des Marktprämienmodells mindestens in Höhe der EEG-Vergütung garantiert.

Kann jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage seinen PV-Strom direkt vermarkten?

Kleine PV-Anlagenbetreiber können an der Direktvermarktung teilnehmen, wenn sie einen Abnehmer für ihren erzeugten Solarstrom finden. Dies erfordert jedoch spezielle Messtechnik und Fernsteuerbarkeit, was sich für kleinere Anlagen möglicherweise nicht lohnt. Für sie ist es oft rentabler, die Einspeisevergütung zu erhalten oder den Eigenverbrauch zu erhöhen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, überschüssigen Strom direkt an Mieter und Nachbarn als Mieterstrom zu verkaufen.

Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Wenn die gesetzliche Förderung ausläuft, erhält man keine Einspeisevergütung für die ins öffentliche Netz eingespeiste Energie. Diese ist nur für 20 Jahre gültig. Wenn man nach Ablauf der EEG-Förderung weiterhin überschüssigen Strom verkaufen möchte, muss man auf die Direktvermarktung umsteigen. 

Ist eine Direktvermarktung für ältere PV-Anlagen ratsam?

Ältere PV-Anlagen erhalten eine hohe Einspeisevergütung von über 20 Cent pro Kilowattstunden. Hier lohnt sich nur eine Direktvermarktung nach Ablauf der Einspeisevergütung. Dafür gibt es mehrere Optionen:

  • Man betreibt die Solaranlage und speist weiterhin den PV-Strom ins Netz ein, wobei man eine reduzierte Einspeisevergütung erhält, die sich nach dem jährlichen Marktwert der Solaranlage für geförderte Anlagen richtet.
  • Man verkauft den PV-Strom über einen Direktvermarkter
  • Man rüstet die Solaranlagen auf einen maximalen Eigenverbrauch um und betreibe die Anlage ohne Einspeisung.

Welche Direktvermarkter gibt es?

Mehrere Unternehmen und Energiedienstleister bieten die Direktvermarktung an, konzentrieren sich aber hauptsächlich auf Großkunden oder Betreiber sehr großer PV-Anlagen. Einige Anbieter, wie EnBW, Lumenaza, sonnen und enviaM, bieten auch Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen an. Auch Stadtwerke und regionale Stromversorger können Direktvermarktung für ihre Kunden anbieten.

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Stefano Fonseca

Stefano Fonseca ist erfahrener Ingenieur für Energie und Umwelt, der seine Leidenschaft für das Schreiben zum Beruf machte. Seine Leidenschaft sind Photovoltaik und Wärmepumpen Themen. Sein Ziel ist es, technische Informationen in verständliche Texte zu verwandeln.

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