Begriff und Abgrenzung: Was verstehen wir unter „privater Videoüberwachung“?
Unter privater Videoüberwachung versteht man die Überwachung eines privat genutzten Bereiches durch den Eigentümer. Das kann ein ganzes Grundstück sein, aber auch der Eingangsbereichs eines Hauses, die Terrasse oder ein wenig genutztes Nebengebäude mit separatem Eingang.
Die private Art der Überwachung ist klar von der öffentlich-rechtlichen Überwachung durch Behörden oder Unternehmen abzugrenzen. Denn für beide Arten gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte.
- Im öffentlichen Raum dürfen nur befugte Stellen (z.B. Polizei, Stadtverwaltung, Verkehrsbetriebe) eine Videoüberwachung einrichten und durchführen. Jede Überwachung muss dabei gesetzlich begründet werden und etwa der allgemeinen Sicherheit oder der Abwehr von Gefahren dienen. Bei allen Aufnahmen sind die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
- Bei der privaten Videoüberwachung ist die Überwachung nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, wenn es dafür einen berechtigen Anlass gibt. Das ist in der DSGVO Art.6 Abs.1 geregelt)
Die Erhöhung der eigenen Sicherheit oder Schutz vor Vandalismus sind berechtigte Gründe. Dann darf ein Grundstücksbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Bereiche überwachen. Angrenzende Bereiche (z.B. ein Gehweg oder das Nachbargrundstück) dürfen nicht mitgefilmt werden. Zudem muss ein Hinweis gut sichtbar auf die Überwachung aufmerksam machen.
Zulässigkeit: Wann ist private Videoüberwachung grundsätzlich erlaubt?
Grundsätzlich darf jeder Grundstücksbesitzer auf eigenem Grund und Boden von seinem Hausrecht Gebrauch machen und sein Grundstück per Video überwachen. Wenn er eine Kamera installiert, darf diese allerdings nur das eigene Grundstück überwachen. Angrenzende Bereiche dürfen nicht mitgefilmt werden. Achten Sie vor allem bei schwenkbaren Kameras darauf, dass die Kamera nur das private Grundstück und keine anderen Bereiche erfasst.
Besucher müssen durch ein Schild darauf hingewiesen werden, dass sie beim Betreten des Grundstücks möglicherweise gefilmt werden. Das Schild muss gut sichtbar platziert werden, um die Transparenzpflicht zu erfüllen. Im besten Fall enthält das Schild folgende Hinweise:
- der Verantwortliche für die Videoüberwachung
- der Zweck der Videoüberwachung
- die Speicherdauer der Aufnahmen.
Tipp: Wo dürfen Hinweisschilder angebracht werden?
Eine Videoüberwachung muss immer verhältnismäßig sein und ist an einen Zweck gebunden. Wenn eine Videoüberwachung dem Schutz der eigenen Sicherheit oder dem Schutz vor Vandalismus dient, ist sie zweckmäßig. Dennoch muss die Speicherdauer verhältnismäßig sein. Offizielle Vorgaben dazu gibt es nicht. Jedoch gelten Speicherdauern von 48 bis 72 Stunden als verhältnismäßig.
Grenzen und Verbote: Wann wird private Videoüberwachung strafbar?
Private Videoüberwachung kann dann strafbar sein, wenn öffentliche Bereiche oder fremde Grundstücke überwacht werden. Für den öffentlichen Raum gilt ein generelles Verbot der Überwachung durch private Kameras. Weder öffentliche Wege noch Passanten dürfen mit privaten Kameras gefilmt werden.
In privaten Wohnräumen ist die Überwachung durch versteckte Kameras verboten und kann ebenfalls strafbar sein. Wenn im privaten Bereich Personen ohne ihr Wissen gefilmt werden, auch wenn es sich um Familienangehörige handelt, wird damit rechtlich das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Wer das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt oder gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstößt, riskiert Bußgelder oder Strafen.
Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen der illegalen Videoüberwachung
Private Videoüberwachung darf nur im gesetzlich erlaubten Rahmen stattfinden. Vorgaben und das potenzielle Strafmaß sind in folgenden Gesetzen geregelt:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Strafgesetzbuch (StGB) – § 201a StGB
Wird dieser gesetzliche Rahmen verletzt, hat der Gesetzgeber zahlreiche Strafen definiert. Sie greifen zum Beispiel, wenn der höchstpersönliche Lebensbereich durch Bildaufnahmen verletzt wird (§ 201 a StGB). Immerhin sind in Deutschland das Recht am eigenen Bild und die informationelle Selbstbestimmung wichtige Pfeiler in der Rechtssprechung.
Als Strafen kommen verwaltungsrechtliche Konsequenzen und Bußgelder in Frage. Datenschutzverstöße durch private Kameras können hohe Bußgelder gemäß Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach sich ziehen.
Wurde eine Person ohne ihr Wissen durch eine private Videokamera gefilmt, kann sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Die Person hat die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage einzureichen, damit die Videoüberwachung in dieser Form in Zukunft unterbunden wird. Zudem können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte fordern.
Immer wieder landen Fälle von privater Videoüberwachung vor Gericht. Sie enden eigentlich immer mit der Entfernung der Pflicht, die private Videokamera zukünftig nur auf das eigene Grundstück zu richten. Andernfalls drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.
So installieren Sie private Videoüberwachung legal
Der folgende Schritt-für-Schritt-Leitfaden erklärt Ihnen, wie Sie die private Videoüberwachung auf Ihrem Grundstück rechtssicher gestalten.
1. Ziel und Zweck festlegen
Definieren Sie den Zweck der Überwachung (z.B. Schutz vor Einbruch oder Vandalismus, Prävention) und prüfen Sie, ob andere Mittel (z.B. ein Bewegungsmelder, einbruchsichere Fenster oder Türen) ausreichen.
2. Wahl eines geeigneten Standorts
Installieren Sie die Kamera so, dass nur das eigene Grundstück gefilmt wird, Angrenzende Bereiche, Passanten oder öffentliche Gehwege dürfen nicht gefilmt werden.
3. Anbringen von Hinweisschildern
Sobald Sie mit der Überwachung starten, müssen gut sichtbare Hinweisschilder auf die Überwachung hinweisen. Beispieltext: „Dieser Bereich wird videoüberwacht.“ Geben Sie auch an, wer verantwortlich ist, z.B. der Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft
4. Achten Sie auf datenschutzkonforme Einstellungen
Führen Sie keine Dauerüberwachung durch. Stellen Sie die Kamera so ein, dass Aufnahmen nur bei Bewegung gespeichert werden. Legen Sie Fristen für die Löschung fest (z.B. Speicherung der Daten für maximal 72 Stunden). Gewähren Sie nur befugten Personen Zugriff auf die Daten.
5. Technische Sicherheit
Überwachungskameras sind heute in der Regel vernetzt. Achten Sie daher auf die technische Sicherheit, indem sie sichere Passwörter verwenden und auf verschlüsselte Verbindungen setzen. Mit regelmäßigen Softwareupdates schützen Sie sich vor Hackerangriffen und wappnen sich gegen Datenklau.
Für Daten-Sicherheit empfehlen wir die Reolink WLAN-Überwachungskameras mit Akku. Diese Kameras sind benutzerfreundlich und verwenden das WPA3-Verschlüsselungsprotokoll, das sicherer ist als WPA2 und mehrere bekannte Sicherheitslücken schließt. Dadurch wird die Datenübertragung zwischen der Kamera und dem WLAN-Netzwerk noch besser geschützt. Zudem verfügen die Kameras über eine „Privatzonen“-Funktion, mit der bestimmte Bereiche im Sichtfeld technisch ausgeblendet werden können. So bleibt die Privatsphäre gewahrt, während die Sicherheit weiterhin gewährleistet ist.
6. Verwendung der Aufnahmen
Verwenden Sie die Aufnahmen nur für Ihre eigenen Sicherheitszwecke. Teilen Sie die Aufnahmen keinesfalls öffentlich, sondern übergeben Sie nur im Bedarfsfall der Polizei.
Fazit
Die private Videoüberwachung ist in Deutschland dann erlaubt, wenn sie verhältnismäßig, transparent und auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Wer eine Überwachungskamera legal installieren möchte, sollte klare Ziele definieren, den Datenschutz beachten und moderne Technik nutzen. Das Aufstellen eines Hinweisschildes ist Pflicht und die Speicherung der Aufnahmen muss zeitlich begrenzt sein. Die Kamera-Modelle von Reolink bieten hier eine gute Balance aus Sicherheit, Privatsphäre, Benutzerfreundlichkeit und Komfort.
Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werden wir mit einer Provision beteiligt. Für Sie entstehen dabei keine Mehrkosten.
Wir haben Kooperationen mit verschiedenen Partnern. Unter anderem verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen.
























