So funktioniert gemeinschaftlich genutzter Solarstrom PV-Anlage für Eigentümergemeinschaft: Kosten, Nutzen & Rechte

Eine PV-Anlage in der Eigentümergemeinschaft – wie lässt sich das umsetzen? In diesem Artikel werden konkrete Antworten auf Fragen zur Planung, Finanzierung, rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Förderungen gegeben. Diese sollen Interessierten dabei helfen, gemeinsam mit Miteigentümern nachhaltigen Solarstrom zu realisieren.

Eine PV-Anlage für eine Eigentümergemeinschaft kann sehr lohnenswert sein

PV-Anlage für eine Eigentümergemeinschaft: Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentümergemeinschaften können durch Installation von PV-Anlagen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern auch langfristig Energiekosten senken, wobei die Kommunikation und frühe Einbeziehung aller Miteigentümer entscheidend für die Durchführung des Projekts sind.
  • Es gibt unterschiedliche Betriebsmodelle für PV-Anlagen in Eigentümergemeinschaften, die von der Allgemeinstromversorgung bis zur Komplettverwaltung durch externe Dienstleister reichen, wobei die Kosten- und Nutzensaufteilung sorgfältig geplant werden sollte, da nur zustimmende Eigentümer für Kosten und Nutzen aufkommen.
  • Die WEG-Reform von 2020 hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen vereinfacht, sodass bauliche Veränderungen nun einfacher umgesetzt werden können, und verschiedene Fördermittel und Zuschüsse können genutzt werden, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zu erhöhen.

PV-Anlage für eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) in unter 2 Minuten finden: Hier geht das

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Welche Betriebsmodelle für PV-Anlagen in der Eigentümergemeinschaft gibt es?

Die Betriebsmodelle für PV-Anlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) variieren und bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verwaltung des erzeugten Solarstroms. Einige Gemeinschaften entscheiden sich für die Allgemeinstromversorgung, bei der die WEG selbst den Strom produziert und verbraucht. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das Mehrfamilienhaus einen hohen Strombedarf hat.

Andere Wohnungseigentümergemeinschaften entscheiden sich dafür, die Verwaltung der PV-Anlage einem externen Dienstleister zu überlassen. Dies kann über Pachtmodelle erfolgen, bei denen die Stromlieferung und Abrechnung an einen Service-Partner übergeben wird. Bei der Wahl des Betriebsmodells müssen jedoch verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter wirtschaftliche Überlegungen, die Bereitschaft zur Übernahme von Betriebsaufgaben und steuerliche Pflichten.

Wie ist die Kostenverteilung unter den Eigentümern?

Es ist wichtig zu verstehen, wie die Kosten für die Installation einer Solaranlage aufgeteilt werden. Grundsätzlich tragen nur die Eigentümer die Kosten, die für die Installation gestimmt haben. Dies bedeutet, dass wenn eine Entscheidung für die Installation mit Mehrheit getroffen wird, nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten tragen müssen.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Nutzung des erzeugten Stroms. Die zustimmenden Eigentümer haben das alleinige Recht auf den erzeugten Strom. Daher ist es oft sinnvoll, eine größere Solaranlage zu installieren, da die Kosten unter mehr Eigentümern aufgeteilt werden können, was die Anlage insgesamt kosteneffizienter macht.

Rechtliche Aspekte bei PV-Anlagen in der Eigentümergemeinschaft

Die Installation einer PV-Anlage erfordert ein gewisses Maß an rechtlichem Wissen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Installation einer PV-Anlage eine bauliche Veränderung darstellt, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Daher ist die Entscheidung für die Installation einer PV-Anlage eine, die von der Eigentümergemeinschaft durch Beschluss gefasst werden muss.

Dank der WEG-Reform wurde die Beschlussfassung erheblich vereinfacht. Die Versammlung ist nun unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig und die Teilnahme kann auch durch elektronische Kommunikation erfolgen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung und macht es einfacher, eine Mehrheit für die Installation einer PV-Anlage zu erreichen.

WEG-Reform und Beschlussfassung

Die WEG-Reform von 2020 war ein bedeutender Schritt in Richtung Vereinfachung der Entscheidungsprozesse für bauliche Veränderungen. Durch diese Reform wurden folgende Änderungen eingeführt:

  • Einfache Mehrheitsbeschlüsse wurden ermöglicht
  • Quorenforderungen wurden abgeschafft
  • Wohnungseigentümer haben nun einen Rechtsanspruch, auf eigene Kosten eine Solaranlage einbauen zu dürfen

Die erste Hürde für die Installation einer PV-Anlage ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, welche ausschließlich in der Eigentümerversammlung getroffen werden kann. Dank der WEG-Reform ist es jedoch nun einfacher, diese Zustimmung zu erreichen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Kosten für bauliche Veränderungen grundsätzlich von den Wohnungseigentümern getragen werden, die den entsprechenden Beschluss dazu gefasst haben.

Baurecht und Genehmigung für PV-Anlagen bei WEG

Neben der internen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sind auch baurechtliche Vorgaben und Genehmigungen zu beachten. Seit Mai 2022 ist der Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Außenwandflächen in Deutschland in der Regel genehmigungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp, die eine Baugenehmigung benötigen.

In bestimmten Fällen, wie in speziellen Schutzgebieten, an großen Mehrfamilienhäusern oder bei Anlagen mit weniger als 10 Quadratmetern Fläche auf Einfamilienhäusern, ist eine Genehmigung notwendig. Das Baugenehmigungsverfahren umfasst die Einreichung eines Bauantrags mit notwendigen Unterlagen wie einem Lageplan und technischen Zeichnungen. Die Kosten für die Baugenehmigung einer Photovoltaikanlage können bis zu 1.000 Euro betragen. Daher wird empfohlen, vor dem Einreichen eines Bauantrags eine Bauanzeige beim örtlichen Bauamt zu stellen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Kosteneinsparungen und Rendite bei einer Wohneigentümergemeinschaft

Eine der wichtigsten Überlegungen bei der Entscheidung für eine Photovoltaikanlage sind die potenziellen Kosteneinsparungen und die Rendite. Die Installation von Fotovoltaik Anlagen kann zu Einsparungen von 50-70 % der Energiekosten führen. Darüber hinaus kann der selbst produzierte oder ins Netz eingespeiste Strom aus Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern zu finanziellen Einsparungen führen.

Zudem hat sich gezeigt, dass Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nahezu durchgängig rentabel sind, mit einem Median der Rendite von 10,5 Prozent. Eine Solaranlage wird finanziell als positiv bewertet, wenn der erwartete Gewinn während ihrer Lebensdauer von 30 Jahren mehr als drei Prozent beträgt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass lokale Strompreise und Einspeisevergütungen einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen haben.

Finanzierung und Kostenverteilung für Photovoltaik bei Wohneigentümergemeinschaften

Die Finanzierung und Kostenverteilung für eine Photovoltaikanlage hängen von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der Anzahl der Eigentümer, die für die Installation stimmen. Neben den direkten Kosten für die Anschaffung und Installation der Anlage können auch weitere Kosten anfallen, wie zum Beispiel:

  • Kosten für die Wartung der Solaranlage
  • Kosten für die Versicherung der Solaranlage
  • Kosten für den Anschluss an das Stromnetz
  • Kosten für die Beantragung von Genehmigungen und Zertifizierungen

Es ist wichtig, diese Kosten im Vorfeld zu berücksichtigen und eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Dabei sollten auch mögliche staatliche Zuschüsse und Förderungen berücksichtigt werden, die die Kosten senken können.

Fördermittel und Zuschüsse für PV-Anlagen einer WEG

In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermittel und Zuschüsse, die die Kosten für die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage erheblich reduzieren können. So wird ab 2023 die Umsatzsteuer beim privaten Kauf einer Photovoltaikanlage auf 0 Prozent gesenkt, was die Kosten für die Anschaffung und Installation für die Eigentümergemeinschaft reduziert.

Zusätzlich zur Umsatzsteuererleichterung gibt es auch staatliche Fördermittel, die die Investition in eine Photovoltaikanlage unterstützen können. Dazu gehören zinsgünstige Kredite für Solaranlagen und Stromspeicher im Rahmen des Programms 270 der staatlichen Förderbank KfW und Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro beim Kauf einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Wallbox im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Solarstrom für Elektroautos“.

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Eigenverbrauch und Mieterstrom einer WEG

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Installation einer Photovoltaikanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Frage des Eigenverbrauchs und des Mieterstroms. Die Installation einer Solaranlage auf dem gemeinschaftlichen Dach fördert den Eigenverbrauch und die Unabhängigkeit von externen Stromlieferanten.

Vermietende Eigentümer können Mieterstrommodelle nutzen, um ihren Mietern den Solarstrom zu vergünstigten Preisen anzubieten. Dies kann sowohl für die Eigentümer als auch für die Mieter zu erheblichen Energiekosteneinsparungen führen. Es ist jedoch wichtig, die Bereitschaft der Mieter zur Abnahme im Vorfeld zu klären und das passende Modell auszuwählen.

Einspeisung ins öffentliche Netz

Neben dem Eigenverbrauch und dem Mieterstrom bietet auch die Einspeisung ins öffentliche Netz zusätzliche Einnahmen und verbesserte Renditen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Verbesserte Einspeisevergütungssätze ab 2023 verkürzen die Amortisationszeit der PV-Anlagen und erhöhen deren Rendite. Die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Anlagen bis 750 kWp liegt zwischen 8,20 und 6,88 Cent pro Kilowattstunde, je nach Inbetriebnahmezeitpunkt. Der erzeugte Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Durch den Wegfall der EEG-Umlage seit Anfang 2023 ergeben sich Kostenvorteile für Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen. Die Aufhebung der 70-Prozent-Begrenzung für die Einspeisung erlaubt eine vollständige Nutzung der PV-Nennleistung, was die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verbessert.

Installation und Inbetriebnahme einer PV-Anlage in einer Eigentümergemeinschaft

Die Installation und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordern sorgfältige Planung und Zusammenarbeit. Umfassende Recherche und Planung sind entscheidend vor dem Bau einer Photovoltaikanlage in der Eigentümergemeinschaft.

Nach einem positiven Beschluss der Eigentümergemeinschaft wird ein Fachunternehmen mit der Installation der PV-Anlage beauftragt. Die Installation selbst umfasst das Anbringen der PV-Anlage auf dem Dach und deren Anschluss an das Stromnetz.

Sobald die Anlage in Betrieb ist, kann die Eigentümergemeinschaft ihren eigenen Strom produzieren und nutzen.

Fazit zur PV-Anlage in Wohneigentümergemeinschaften

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Photovoltaikanlagen eine hervorragende Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften bieten, nachhaltige Energie zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Durch die Nutzung von staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen, Eigenverbrauch und Mieterstrommodellen sowie die Einspeisung ins öffentliche Netz können die Kosten der Anlage erheblich reduziert und die Rendite verbessert werden. Es erfordert jedoch sorgfältige Planung, Zusammenarbeit und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Daher ist es wichtig, sich ausführlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Eigentümergemeinschaft eine PV-Anlage verbieten?

Ja, eine Eigentümergemeinschaft kann eine PV-Anlage verbieten, wenn die dunklen Solarmodule das optische Erscheinungsbild der Immobilie beeinträchtigen und keine Duldungspflicht vorliegt. Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die die WEG mit einfacher Mehrheit beschließen kann.

Kann eine WEG eine PV-Anlage betreiben?

Ja, eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann gemeinschaftlich eine PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach installieren und betreiben, sofern sie mit einfacher Mehrheit dafür stimmt. Es gilt, dass nur diejenigen WEG-Mitglieder, die für die Installation stimmen, später auch die Kosten tragen müssen.

Wer muss bei PV-Anlage Eigentümer sein?

Der Betreiber einer PV-Anlage muss nicht unbedingt ihr Eigentümer sein, es können auch Mieter oder beauftragte Personen sein. Das gilt auch für Gewerbe und Industrie.

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Moritz Wagner Redakteur bei homeandsmart.de

Moritz Wagner ist Online-Redakteur und erfahrener Journalist bei homeandsmart GmbH. Er ist Experte für Photovoltaik und Wärmepumpen sowie Stromspeicher und weitere Energiethemen. Er hat einen Bachelorabschluss in Angewandte Medien an der Hochschule Mittweida erhalten und ist langjähriger freier Journalist.

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