Wer die Rauchmelderpflicht ignoriert, riskiert mutwillig sein Leben
„Ein Rauchmelder würde nachts im Schlafzimmer blinken und mich wachhalten“ oder, „Bei mir brennt es bestimmt nicht, ich passe schließlich immer gut auf“ – damit begründen viele Menschen ihre Abneigung gegenüber Rauchmeldern. Dabei gibt es heutzutage besonders dezente Mini-Rauchwarnmelder, die, wie die Stiftung Warentest in ihrer letzten Untersuchung (01/2018) feststellte, größeren Modellen in Punkto Funktion, Qualität und Sicherheit in nichts nachstehen. So wurde beispielsweise der Mini-Rauchwarnmelder GRWM30600 von ABUS mit der Bestnote Gut (2,2) ausgezeichnet.
Zudem sind moderne Rauchmelder weder schwer zu installieren, noch wartungsintensiv - wie unser Rauchmelder Test-Überblick beweist. Einmal installiert sichern sie das eigene Zuhause nicht nur während Arbeitszeiten oder Urlauben, sondern garantieren auch nachts zuverlässigen Schutz. Denn beim Schlafen ist unser Geruchsinn stark eingeschränkt und Rauchbildung wird kaum oder gar nicht wahrgenommen. Oft unterschätzt wird ebenfalls der sehr eng bemessene Reaktionszeitraum: Meist genügen schon zwei bis drei Minuten direkte Raucheinwirkung, um zuerst Bewusstlosigkeit und danach eine tödliche Rauchgasvergiftung herbeizuführen. Ein Brandmelder, der bereits bei geringen Rauchgasanteilen in der Luft lautstark Alarm schlägt, ermöglicht dagegen oft die Löschung kleinerer Brandquellen (z. B. Kerzen), bevor es überhaupt zu einem Großbrand mit starker Rauchentwicklung kommen kann.
Von der Rauchmelderpflicht sind Mieter und Eigentümer betroffen
Bei Mietwohnungen ist meistens der Eigentümer aufgrund seiner Gebäude-Verkehrssicherungspflicht für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig. Er darf bereits vorhandene Rauchmelder der Mieter um eigene Modelle seiner Wahl ergänzen und die Brandschutzmaßnahmen anschließend auf die Miete umlegen. Bei Eigentumsanlagen wird die Zuständigkeit und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen oft per Mehrheitsbeschluss geregelt.
Nur Hausbesitzer oder Eigentümer einzelner Wohnungen müssen sich in jedem Fall selbst um ausreichend Brandschutz-Maßnahmen kümmern. Ignorieren sie die Rauchmelderpflicht, kann es geschehen, dass ihre Versicherung im Brandfall die Kosten nicht übernimmt. Wer nur ungern mit Bohrer und Schrauben hantiert, kann alternativ auf Rauchmelder mit Klebepads zugreifen oder einen Experten beauftragen die Installation und Wartung zu übernehmen. Damit bereits vorhandene Rauchmelder lange zuverlässig arbeiten, sollten einmal im Jahr die Lüftungsschlitze von Staub befreit, bei Bedarf die Batterien gewechselt und ein kurzer Funktionstest durchgeführt werden. Beim ABUS Mini-Rauchwarnmelder ist dies sogar ganz bequem mit einem Bestenstiel möglich, der zentral in die Mitte des Geräts gedrückt wird, bis ein deutlicher Warnton die korrekte Funktionsweise bestätigt. Für Rauchmelder ohne eine solche Prüffunktion, sind im Handel alternativ auch spezielle Rauchmelder Testsprays erhältlich.
Wie unterscheidet sich die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern?
Schleswig-Holstein und das Saarland waren 2004 die ersten Bundesländer, die eine Rauchmelderpflicht einführten, gefolgt von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. 2017 wurde die Rauchmelderpflicht dann in allen Bundesländern sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude beschlossen. Die einzige Ausnahme stellen die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg dar, in denen es bis Ende 2020 eine Übergangsfrist für den Brandmelder-Einbau in Bestandsgebäuden gibt.
Die Rauchmelderpflicht muss jedoch nicht überall von den gleichen Personengruppen umgesetzt werden. Während sich Mieter in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise grundsätzlich selbst um Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern kümmern müssen, gibt es in Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt noch keine klaren Regelungen, ob nun Mieter oder Vermieter dafür zuständig sind.
Wo müssen Rauchmelder eingebaut werden?
Alle Schlafräume sowie Flure, die im Ernstfall zur Flucht nötig sind, müssen laut den Bestimmungen der Rauchmelderpflicht mit jeweils wenigstens einem Brandmelder ausgestattet sein. Dieser sollte in der Mitte des Raumes mindestens 50 Zentimeter von der nächsten Wand oder anderen Gegenständen entfernt platziert sein und passend zur Raumgröße ausgewählt werden. Für die Grundsicherung genügt meist ein optisches Modell, das (freiwillig) durch weitere Exemplare in folgenden Räumen ergänzt werden kann.
Hier sind Rauchmelder nicht verpflichtend, aber empfehlenswert:
- Wohnzimmer
- Dachboden
- Garage
- Keller
Empfehlenswerte Spezial-Brandmelder:
- Hitzemelder für Küche oder Waschkeller, die nicht bei harmlosem Dampf anspringen (z. B. ABUS RWM250)
- Kohlenmonoxid-Melder für Heizungsräume oder Garagen: (z. B. ABUS COWM510)
Welche Kosten müssen für einen Rauchmelder einkalkuliert werden?
Schnäppchenjäger, die einen billigen Rauchmelder kaufen, müssen unter Umständen alle vier Wochen Wartungsmaßnahmen durchführen, während hochwertige Modelle in der Regel bis zu zehn Jahre mit sehr geringen Pflegemaßnahmen auskommen. Wir empfehlen beim Schutz von Leib und Leben nicht zu sparen und pro Rauchmelder mindestens 20 bis 25 Euro auszugeben, um sich selbst und Angehörige zu schützen. Für sensible Schläfer gibt es im Handel übrigens eigene Modelle ohne blinkende LEDs und für gehörlose Menschen Brandmelder mit optischem Alarm.
Wer sich nicht sicher ist, welches Modell das richtige ist oder eine tiefergehende Beratung zu Rauchmeldern wünscht, sollte sich direkt an den geschulten Support namhafter Hersteller wenden.
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