Dienstwagen mit Wallbox zuhause laden – das Wichtigste in Kürze
Eine heimische Wallbox ist nicht nur für Besitzer eines E-Autos eine praktische Anschaffung. Auch Nutzer, die ein elektrisches E-Fahrzeug als Dienstwagen gestellt bekommen profitieren von einer eigenen Ladestation. Dabei gilt:
- Kosten-Übernahme: Am einfachsten ist es, wenn Arbeitnehmer bereits eine eigene Wallbox besitzen. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die Wallbox-Kosten für die Installation und den Kauf übernehmen oder z. B. ein Leasing-Modell vereinbaren.
- Abrechnung: Wird das Firmenfahrzeug über die Wallbox zuhause aufgeladen, müssen die Verbräuche nachvollziehbar sein, wenn der Arbeitgeber für die Kosten der Ladung des E-Fahrzeugs aufkommt. Dabei gibt es Pauschal-Lösungen oder Optionen, um Verbräuche kilowattstundegenau für die Abrechnung nachvollziehen und aufzeichnen zu können.
- Installation: Für die Installation einer Wallbox muss eine Elektrofachkraft beauftragt werden. Laien riskieren bei der Montage einen gefährlichen Stromschlag. Denn für den Betrieb einer Wallbox ist die Verbindung zu Starkstrom erforderlich. Wir empfehlen einen vollumfänglichen Installations-Service, bei dem Experten alle Schritte bei der Einrichtung übernehmen. Ein solches Angebot lässt sich über das folgende Formular kostenlos und unverbindlich konfigurieren.
Wer zahlt die Wallbox für die Ladung des Dienstwagens?
Stellt der Arbeitgeber ein E-Auto als Dienstwagen zur Verfügung, besteht keine Pflicht, dass dieser auch die Kosten für eine Wallbox und deren Installation zuhause beim Arbeitnehmer übernimmt.
Vielmehr muss die Kostenübernahme individuell entschieden werden. Schließlich bieten viele Unternehmen bei elektrischen Dienstfahrzeugen Ladelösungen auf dem Firmenparkplatz. Ist die Tätigkeit allerdings an unterschiedliche Standorte gebunden, kann es praktisch sein, wenn Angestellte das Dienstfahrzeug alternativ bei sich zuhause laden können.
Für die Kostenübernahme der Wallbox für den Dienstwagen gibt es folgende Optionen:
Dienstwagen zuhause laden: Der Arbeitgeber übernimmt die Wallbox-Kosten
Was entsprechend für den Dienstwagen mit Verbrennermotor in Form der Tankkarte gilt, sollte für Arbeitnehmer mit einem elektrischen Firmenfahrzeug entsprechend dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zumindest in Form einer Übernahme oder Beteiligung an den Kosten für eine Wallbox umgesetzt werden.
Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Wallbox komplett finanziert.
Hinweis: Die Kostenübernahme gilt steuerlich als Arbeitslohn und muss als ein geldwerter Vorteil versteuert werde. Entweder durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. Die Versteuerung liegt bei 25 Prozent, zusätzlich dem Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei sparen sich das Unternehmen und der Angestellte die Sozialversicherungsabgabe. Allerdings bleibt bei dieser Variante meist der Arbeitgeber Eigentümer. Die Wallbox wird dem Arbeitnehmer auf Zeit überlassen, solange er den elektrischen Firmenwagen nutzt.
Disclaimer: Wir dürfen und können grundsätzlich keine professionelle Steuerberatung leisten. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an einen Steuerberater, der den individuellen Fall bewertet und einschätzt.
Das gilt auch für steuerliche Einschätzungen, auf die in nachfolgenden Stellen Bezug genommen wird.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf ein Leasing-Modell für die Wallbox
Leasing wird immer beliebter: Nutzer können nicht nur ihr privates E-Auto leasen, sondern in Bezug auf ihren elektrischen Dienstwagen mit ihrem Arbeitnehmer für die Ladestation zuhause ein Leasing-Modell vereinbaren. Ähnlich zum Leasing ist das Finanzierungs-Modell, bei dem der Arbeitgeber den Wallboxkauf von Arbeitnehmern für den Dienstwagen anteilig übernimmt.
Achtung: Schenken Firmen ihren Angestellten die Wallbox nach dem Kauf, Einbau und Leasing komplett, gilt das steuerlich als zusätzliches Gehalt. Entsprechend erhöhen sich in diesem Fall die Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Einfachste Lösung: Arbeitnehmer kauft sich selbst eine private Wallbox
Verbrenner sind auf lange Sicht ein Auslaufmodell. Daher lohnt sich der Umstieg auf Elektro nicht nur für Arbeitgeber mit ihren Flotten, sondern ebenso für das Privat-Fahrzeug. Der Kauf von E-Autos wird bezuschusst und zusätzlich gibt es die THG-Quote, bei der auch private Fahrzeughalter bis zu 400 Euro jährlich pro E-Fahrzeug erhalten können (Stand: 07/2022).
Die Anschaffung einer Wallbox hat deshalb mehrere Vorteile, denn zum einen können Arbeitnehmer so unkompliziert ihren elektrischen Dienstwagen und ihr privates Fahrzeug laden und die Ladestation zuhause ist auch zusätzlich privates Eigentum und gehört nicht dem Arbeitgeber.
Nicht zuletzt steigern Eigentümer zusätzlich den Immobilienwert mit zukunftsfähigen Ladelösungen.
Wichtig: Generell gilt das Recht auf eine Wallbox. Unabhängig davon, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Vermieter und Miteigentümer müssen zwar um Erlaubnis gebeten werden, ein Veto oder generelles Verbot kann jedoch nicht mehr geltend gemacht werden. Triftige Gründe gegen den Bau können allerdings bestehen, wenn die Immobilie beispielsweise unter Denkmalschutz steht.
Was es zu beachten gibt, wenn eine Ladelösung bei mehreren Stellplätzen installiert werden soll, haben wir in unserem Ratgeber „Wallbox für Tiefgaragen, Parkplätze und Parkhäuser“ zusammengefasst.
Zwar ist eine Wallbox inklusive Installation durch eine Elektrofachkraft mit hohen Kosten verbunden, lohnt sich aber auf Dauer. Über unser Formular lässt sich ein Angebot zu Installations-Services kostenfrei und unverbindlich konfigurieren.
Tipp: Es gibt zahlreiche Wallbox-Förderungen. Die bekannteste Förderung durch die KfW mit 900 Euro pro Ladepunkt ist zwar für private Personen Ende 2021 ausgelaufen, doch es gibt daneben auch Zuschussmöglichkeiten beispielsweise durch Stromanbieter, das Bundesland oder regionale Förderprogramme.
Hinweis: Viele Förderungen müssen vor dem Kauf und der Installation einer Wallbox beantragt und bestätigt werden. Nutzer sollten sich daher im Voraus über mögliche Zuschüsse informieren.
Wer bezahlt den Strom für das Firmenfahrzeug?
Befinden sich Ladelösungen auf dem Firmenparkplatz, ist die Aufladung für Mitarbeiter meistens kostenlos. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich dabei um ein privates Elektrofahrzeug handelt oder ein E-Auto, das als Firmenwagen zur Verfügung gestellt wurde.
Doch wie ist es bei der Aufladung zuhause? In der Regel werden die Kosten für den Ladestrom des Dienstwagens von der Wallbox zuhause auch direkt durch den Arbeitgeber erstattet. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, gibt es Pauschalbeträge, die die eigenen Ausgaben reduzieren.
Dienstwagen zuhause laden – Wie kann die Wallbox Ladung abgerechnet werden?
Wer einen Benziner als Dienstfahrzeug fährt, erhält vom Arbeitgeber meist eine Tankkarte, über die der Verbrauch direkt abgerechnet werden kann.
Um das Pendant auch bei Elektrofahrzeugen als Dienstwagen umsetzen zu können, muss der Verbrauch an der Wallbox nachvollzogen und abgerechnet werden. Wir stellen die gängigsten Varianten vor, in welcher Form die Ladung des Dienstwagens zuhause abgerechnet und von Arbeitgebern übernommen werden kann.
Ladestrom für Dienstwagen über eigene Wallbox pauschal abrechnen
Laden Arbeitnehmer ihren elektrischen Dienstwagen an der Wallbox zuhause, können sie monatliche Pauschalbeträge vom Arbeitgeber erstatten. Funktioniert das nicht, lässt sich durch die Pauschalen der geldwerte Vorteil des Dienstwagens reduzieren.
Wie hoch die monatliche Pauschale ausfällt, ist abhängig davon, ob es sich um einen vollelektrischen Dienstwagen handelt oder ein Hybrid-Modell. Ein weiterer Indikator besteht darin, ob der Arbeitgeber vor Ort eigene Ladelösungen bietet oder nicht.
Pauschale, wenn es Ladelösungen beim Arbeitgeber gibt:
- 30 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge
- 15 Euro pro Monat für Hybrid-Varianten
Pauschale, wenn es keine Ladelösung beim Arbeitgeber gibt:
- 70 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge
- 35 Euro pro Monat für Hybrid-Varianten
Vorteile: Keine Einzelnachweise über tatsächliche Verbräuche nötig, unbürokratische Lösung.
Nachteile: Die Pauschalen fallen niedrig aus. Ein hoher Ladebedarf zuhause oder steigende Stromkosten sind nicht darin eingepreist, sodass Zusatzkosten für den Arbeitnehmer entstehen.
Abrechnung über einen separaten Stromzähler für Wallbox
Eine Alternative zum Pauschal-Betrag ist die Abrechnung über einen separaten Stromzähler, der mit der Wallbox verbunden wird, über die der Dienstwagen zuhause geladen wird.
Vorteile: Abrechnungen sind genau nachvollziehbar. Der separate Zähler kommt vom Stromversorger und es wird eine Rechnung erstellt, die ausschließlich die Verbräuche des Dienstwagens aufschlüsselt. Neben dem Verbrauch können die Zählerkosten und Stromkosten mit dem Arbeitgeber gut abgerechnet werden.
Nachteile: Durch die Installation eines separaten Stromzählers für die Wallbox können hohe Installationskosten entstehen. Denn für den Zähler wird auch ein weiterer Zählerplatz beansprucht. Weil die Wallbox für den Dienstwagen montiert wird bzw. dessen genaue Abrechnung, darf entsprechend nur das elektrische Firmenfahrzeug über diesen Ladepunkt aufgeladen werden. Die Ladung eines privaten Zweitfahrzeugs ist nicht gestattet.
Separater Zwischenzähler als Alternative zu separatem Zähler vom Energieversorger
Wer nicht gleich einen separaten Zähler durch den Energieversorger installieren lassen möchte oder darf, kann sich stattdessen für einen geeichten Zwischenzähler entscheiden. Dieser wird zwischen Stromzähler und der Wallbox montiert.
Vorteil: Ebenfalls genaue Abrechnung und kostengünstiger als ein separater Stromzähler. Für die Installation sind keine größeren Umbaumaßnahmen nötig.
Nachteil: Da bei dieser Lösung wie bei einem separaten Stromzähler keine Erfassung von unterschiedlichen Fahrzeugen möglich ist, kann darüber nur das Dienstfahrzeug geladen und abgerechnet werden. Die Ladung des Privatfahrzeugs an der Wallbox würde die Verbräuche für die Abrechnung verfälschen.
Beste Lösung: Abrechnung über integrierten Stromzähler
Am besten und einfachsten ist es, wenn Anwender sich für eine Wallbox entscheiden, die bereits einen Stromzähler integriert hat. Dabei reicht ein MID Zähler. Verbräuche werden darüber genau abgerechnet. Das Mess- und Eichgesetzt gilt in diesem Fall allerdings nicht, da die Wallbox zuhause nicht kommerziell genutzt wird oder öffentlich zugänglich ist. Das wäre nur beispielsweise für Wallboxen für Hotels ein relevanter Faktor.
Vorteil: Verfügen private Wallboxen für die Dienstwagen-Abrechnung nicht nur über einen integrierten Stromzähler, sondern eine Zugangskontrolle, lässt sich über die Ladestation auch das private Fahrzeug laden.
Dafür müssen Nutzer lediglich ihren Dienstwagen z. B. einer RFID-Karte zuordnen und einer anderen RDIF-Karte ihrem privaten E-Auto. Damit ist klar nachvollziehbar, wann das Firmenfahrzeug und wann das eigene Elektrofahrzeug über die Wallbox geladen wurde. Für die einzelnen Fahrzeuge werden eigene Verbräuche gemessen.
Ebenfalls praktisch: Handelt es sich um ein smartes Modell, können die Verbräuche der Wallbox ganz einfach auf dem Smartphone aufgerufen und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Nachteile gibt es keine Nennenswerten: Im Vergleich zum Zwischenzähler oder separaten Stromzähler lassen sich mehrere Fahrzeuge problemlos laden, ohne den Verbrauch des Dienstwagens an der Wallbox zu verfälschen.
Zusatzkosten bei der Installation fallen nicht an, ausschließlich der Listenpreis ist im Vergleich zu Modellen ohne Stromzähler etwas höher. Jener Aufpreis ist allerdings in den meisten Fällen geringer als die Kosten, die beispielsweise beim Kauf und der Montage eines separaten Stromzählers entstehen.
Welche Wallbox für Dienstwagen Abrechnung?
Wir empfehlen die ABL eMH2 Wallbox für die Nutzung zuhause. Als Vorteil bewerten wir den integrierten MID Zähler, der die Abrechnung erleichtert. Damit können Nutzer kilowattstundegenau nachvollziehen, wie hoch der Energiebedarf des Dienstwagens bei der Ladung war.
Außerdem hat das Modell den Vorteil, dass eine Zugangskontrolle über RFID-Karte möglich ist. Wird über die Wallbox auch ein privates E-Auto geladen, kann für diesen Vorgang einfach eine andere Karte genutzt werden als bei der Ladung des Dienstwagens.
Außerdem profitieren Nutzer von einer hohen Ladeleistung von bis zu 22 kW, leichten Bedienbarkeit und die Ladestation ist auch für den Außenbereich geeignet. Eine Garage für die Wallbox ist also nicht nötig und es reicht ein unbedachter Stellplatz.
Information: Wallboxen ab einer Leistung von 11 kW müssen generell beim Netzbetreiber angemeldet werden. Liegt die Ladeleistung darüber, sind Ladelösungen außerdem genehmigungspflichtig.
Als praktisch bewerten wir, dass dieser Vorgang meistens von Experten übernommen werden, die für die Installation beauftragt wurden.
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